Die Vergütung für humangenetische Untersuchungen wird zum 1. Oktober deutlich gekürzt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat beschlossen, die Bewertung humangenetischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu senken und zusätzliche Mengenbegrenzungen einzuführen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entspricht dies einer Kürzung des Leistungsbedarfs um rund 31 Prozent.
Begründet werden die Änderungen mit gesunkenen Kosten für Analysegeräte und Verbrauchsmaterialien. Die Kassenärztliche Bundesvereingung (KBV) widerspricht dieser Einschätzung und sieht dafür keine ausreichende empirische Grundlage. Sie kündigt an, ein Kostengutachten erstellen zu lassen, um die tatsächlichen Kosten wissenschaftlich zu bewerten.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Sequenzierung zur Diagnostik seltener Erkrankungen. Gleichzeitig werden neue Abrechnungsregelungen eingeführt und bestimmte Leistungen künftig auf Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik sowie Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik beschränkt.
Für Menschen mit seltenen Erkrankungen, unter anderem mit einem der Ehlers-Danlos-Syndrome kann eine humangenetische Diagnostik ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Diagnose sein. Welche Auswirkungen die beschlossenen Änderungen langfristig auf die Versorgung haben werden, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Wir verfolgen die weitere Entwicklung und informieren euch über neue Erkenntnisse.
Hier geht es zur Nachricht der KBV: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/06-11/eba-beschliesst-drastische-kuerzungen-in-der-humangenetik
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