Mehr Unterstützung für Menschen mit Ehlers-Danlos-Syndromen (EDS)

Menschen mit Ehlers-Danlos-Syndromen (EDS) können bei entsprechendem Bedarf Physio- und Ergotherapie als langfristigen Heilmittelbedarf verordnet bekommen. Diese Verordnungen belasten weder das Budget deiner behandelnden Ärztin / deines behandelnden Arztes noch unterliegen sie der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 1. Juli 2021 die Heilmittel-Richtlinie angepasst und die Ehlers-Danlos-Syndrome in die Diagnoseliste für einen langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Damit können Verordnungen für Physio- und Ergotherapie wiederholt und direkt für bis zu 12 Wochen ausgestellt werden.

Ziel dieser Änderung ist eine bessere Versorgung von Menschen mit einem dauerhaft erhöhten Heilmittelbedarf sowie die Reduzierung von bürokratischem Aufwand für Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Betroffene.

Der G-BA legt fest, welche Heilmittel verordnet werden können und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Die Aufnahme der Ehlers-Danlos-Syndrome in die Diagnoseliste erleichtert den Zugang zu notwendigen Therapien und unterstützt eine kontinuierliche Versorgung.

Ein besonderer Dank gilt Bettina Brossart und Martin Leinen. In ihrer Funktion als akkreditierte Patientenvertretungen im G-BA haben sie maßgeblich dazu beigetragen, dass diese wichtige Änderung umgesetzt wurde und heute allen Menschen mit EDS zugutekommt.

Weitere Informationen findest du auf der Website des G-BA sowie im Heilmittelkatalog.

Pressemitteilung
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/943/

Heilmittelkatalog
https://heilmittelkatalog.de/aenderungen-01-07-2021

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